Honorar und Abrechnung

Herzlich willkommen in meiner Privatpraxis für Psychotherapie und Coaching!

Hier finden Interessierte eine transparente Übersicht über mein Honorar sowie wichtige Informationen zur Abrechnung. Mein Ziel ist es, alle relevanten Details so klar und verständlich wie möglich darzustellen, damit jeder sich auf seine persönliche Entwicklung konzentrieren kann und ich möglichst viel Zeit für das persönliche Anliegen habe.

 

Zahlungsmodalitäten: Honorar und Gebühren

Diese Informationen sind auch bei der Terminbuchung genau beschrieben

  • Direktabrechnung: Als Privatpraxis erfolgt die Abrechnung direkt mit den Klienten.
  • Honorar pro Stunde:
  • Termine tagsüber: 125 Euro pro Zeitstunde
  • Termine ab 17 Uhr und Sondervereinbarungen: 145 Euro pro Zeitstunde
  • Sitzungsdauer: Eine Sitzung dauert in der Regel 1,5 bis 1,75 Stunden.
  • Reservierte Zeit: Der überwiesene Betrag bestimmt die reservierte Zeit.
  • Nachberechnung: bei Überziehung von 90 Minuten im 15-Min-Takt.
  • Sitzungs-Anzahl: Meist genügen 3 bis 5 intensive Sitzungen bei der lösungsorientierten Kurztherapie.
  • Terminbestätigung: Der ausgefüllte Erstfragebogen muss innerhalb von 24 Stunden nach Buchung zur Terminbestätigung übersandt werden.
  • Stornierungsfrist:
  • Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, andernfalls wird eine Gebühr in Höhe einer vollen Stunde berechnet.
  • Für Montagstermine gilt eine Absagefrist von spätestens Freitagmorgen.
  • Buchungshilfe: Sollte ich die Terminbuchung übernehmen müssen, wird eine kostenpflichtige Bearbeitungsgebühr von 10 Euro pro Buchung /Stornierung erhoben.

 

Zusätzliches zu Versicherungen und Zuschüssen

Privatversicherte oder Zusatz-Versicherte können Kosten je nach Tarif anteilig erstattet bekommen. Fordern Sie hier am besten eine Übersicht bei der jeweiligen Versicherung an. Nachfolgend ist eine Übersicht zu evtl. möglichen Leistungen, ohne Gewähr bei Änderungen.

VersicherungTarifoptionenMaximaler ErstattungssatzZuzahlungenBedingungen für Erstattung
Versicherung A X, Y, Z 80–100 % 10 €/Sitzung oder 20 % Heilpraktiker-Rechnung notwendig, Ziffer 19 nur begründet
Versicherung B Basis, Premium Bis 80 % Keine Vorherige Genehmigung erforderlich
Versicherung C Komfort, Exklusiv Bis 90 % 15 €/Sitzung Diagnostische Stellungnahme erforderlich
Versicherung D Classic, Advanced 70 % 20 % des Rechnungsbetrags Max. 10 Sitzungen pro Jahr, vorherige Genehmigung
Versicherung E Gesundheit Plus 100 % Keine Ziffer 19 ohne Einschränkungen

Erklärung zur Ziffer 19 der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Ich rechne Therapiesitzungen nach Ziffer 19 der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebühH) ab. Diese umfasst psychotherapeutische Leistungen und dient als Grundlage für:

  • Diagnostische und therapeutische Gespräche
  • Methoden wie Verhaltenstherapie und Gesprächstherapie
  • Erstellung und Umsetzung von Therapieplänen

Ziffern 19 der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebühH)

Die Ziffern 19 der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebühH) bilden die Grundlage für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen durch Heilpraktiker. Sie umfassen verschiedene diagnostische und therapeutische Leistungen, die individuell mit der jeweiligen Versicherung oder Zusatzversicherung abgerechnet werden können. Nachfolgend werden diese Ziffern erklärt:

Hier sind die Bezeichnungen der Ziffern 19.0 bis 19.8 aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), die sich auf psychotherapeutische Leistungen beziehen:

ZifferBezeichnung
   
19.1 Psychotherapie 30 Min. Dauer
19.2 Psychotherapie bis 90 Min Dauer
19.3 Psychodiagnostischer Befund
19.4 Psychotherapeutisches Gutachten
19.5 Psychologische Exploration & Beratung
19.6 Psychotherapeutisches Testverfahren
19.8 Hypnose 30 Min.

 

Hinweise:

  • Diese Ziffern decken verschiedene psychotherapeutische Ansätze und Methoden ab.
  • Die genaue Honorierung hängt vom Zeitaufwand und den individuellen Vereinbarungen ab die Erstattung ist pro Versicherungstarif unterschiedlich.

 

Voraussetzungen für eine eventuelle Erstattung durch Ihre Versicherungen sind:

  • Medizinische Notwendigkeit der Behandlung
  • Zulassung des Heilpraktikers (vorhanden)
  • Transparente und detaillierte Rechnungsstellung (siehe oben)

Die Erstattung erfolgt je nach Versicherung und Tarif.

Versicherungen legen häufig das sogenannte Hufeland-Verzeichnis zugrunde. Ich rechne NICHT nach diesen Tarifen ab, sondern nach dem von mir o.g. Stunden-Honorar für die entsprechenden Leistungen nach Zeit.

Wichtige Hinweise - bitte beachten:

  • Ich übernehme KEINEN Schriftverkehr mit Krankenkassen und Versicherungen.
    Das übernehmen meine Patienten bitte grundsätzlich selbst direkt mit ihrer Versicherung oder Ihrer Kasse.
  • Die Gebührenordnung für Heilpraktiker wurde zuletzt 1985 festgelegt.
    Daher orientiere ich mich NICHT an diesen veralteten Sätzen.

 

 

Soziales Honorar

Ich helfe gern auch Menschen mit geringem Einkommen im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Daher biete ich ermäßigte Tarife für maximal drei Termine bei guter Mitarbeit an.
Diese Regelung gilt für:

  • Schüler, Auszubildende und Studenten
  • Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen

Es ist mir wichtig, darauf vor dem ersten Termin angesprochen zu werden, am besten per Mail.
Pro Monat steht nur eine begrenzte Anzahl ermäßigter Sitzungen zur Verfügung.

 

Vielen Dank für das Verständnis dieser notwendigen Erklärungen
von gesetzlichen Grundlagen und der sehr variablen Erstattungspolitik der Krankenversicherungen.

Ich freue mich immer darauf,
auch neue Klienten in meiner Privat-Praxis zu begrüßen und sie auf Ihrem Weg zu begleiten.